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KI-Verordnung im Dialog

📆 Mittwoch, 3. Juni 2026 um 17:00 Uhr
KI-Verordnung im Dialog: Erfahren Sie kompakt, wie die neue EU-KI-Verordnung Unternehmen betrifft und welche Pflichten ab 2026 gelten.

Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen große Chancen. Zugleich bringt die europäische KI-Verordnung konkrete rechtliche Pflichten mit sich, die bereits in Kürze wirksam werden: Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen unter anderem KI-Interaktionen wie Chatbots kennzeichnen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellt sich damit jetzt eine Frage: Welche Anforderungen gelten konkret – und wie lässt sich KI trotzdem gewinnbringend einsetzen? Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmensleitungen sowie Fach- und Führungskräfte. In kompakter Form erhalten Sie eine erste Orientierung zu den zentralen Inhalten der KI-Verordnung und deren Bedeutung für die betriebliche Praxis. Im Mittelpunkt stehen unter anderem: – die Grundzüge und Zielsetzung der europäischen KI-Verordnung
– typische Anwendungsfälle in Unternehmen und mögliche Risiken
– erste organisatorische Handlungsfelder, etwa Verantwortlichkeiten, Dokumentation und interne Kompetenzen
– Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch Die Veranstaltung wird von drei ausgewiesenen Experten gestaltet: Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M., Dr.-Ing. Tobias Krafft und Prof. Dr. André Liebscher. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. An die Veranstaltung anschließend findet ein Get-Together statt.

Alle Termine

Mittwoch, 3. Juni 2026, 17:00 Uhr

Veranstalter

Hochschule Kaiserslautern

Veranstaltungsort

Wissensatelier, Eisenbahnstraße 42, 67655 Kaiserslautern

Aktualität zuletzt von der KI vor 5 Monaten geprüft (4. Juni 2026, 01:45 Uhr).

Einsatz von KI (EU AI Act)

Dieser Veranstaltungseintrag wurde durch unsere Redaktion geprüft und freigegeben. Künstliche Intelligenz unterstützt uns bei der Recherche, der Aufbereitung und der regelmäßigen Prüfung auf mögliche Änderungen. Trotz automatisierter Aktualitätsprüfung können Angaben kurzfristig abweichen. Verbindlich sind die Informationen des jeweiligen Veranstalters.

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